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Anhänger-Kennzeichen online bestellen

Für Lastenanhänger, Wohnwagen, Boots-Trailer oder Fahrradträger. Bestellen Sie hier Ihr amtliches DIN-Kennzeichen – versandfertig in 24h.

Kennzeichen bestellen

Kennzeichen eingeben und bestellen.

Hinweis: Standardmäßig erhalten Sie das einzeilige Format (520 x 110 mm), passend für 99% aller Anhänger.

Für TÜV & Zulassung
Auch als Grünes Kennzeichen
DIN-Geprüft & Reflektierend

Welches Kennzeichen braucht mein Anhänger?

Nicht jeder Anhänger ist gleich. Je nach Einsatzzweck entscheidet sich die Farbe des Kennzeichens und die Steuerpflicht.

Schwarzes Kennzeichen

Steuerpflichtig

Der Standard für Lastenanhänger, Wohnwagen und gewerbliche Transporter. Der Anhänger muss versteuert und haftpflichtversichert sein.

Grünes Kennzeichen

Steuerbefreit

Für zweckgebundene Anhänger: Pferdeanhänger, Bootstrailer, Segelflugzeug-Anhänger oder Arbeitsmaschinen. Genehmigung vom Zoll erforderlich.

Folgekennzeichen

Ohne Stempel

Wird benötigt für Fahrradträger am Heck (wenn das KFZ-Kennzeichen verdeckt ist) oder für zulassungsfreie landwirtschaftliche Anhänger (bis 25 km/h). Es trägt die gleiche Nummer wie das Auto.

Wunschkennzeichen für Ihren Anhänger prüfen

Reservieren Sie sich Ihre Kombination (z.B. Initialen) vor der Zulassung. Wir prägen das Schild und senden es Ihnen zu – ideal für die Fahrt zum TÜV (ungestempelt erlaubt).

Anhänger-Kennzeichen reservieren

Tempo 100 Zulassung

Standardmäßig gilt für Gespanne auf Autobahnen Tempo 80. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine 100 km/h Genehmigung erhalten. Das Kennzeichen bleibt gleich, Sie erhalten nur eine gesiegelte "100"-Plakette für das Heck.

Voraussetzungen für den Anhänger:

  • Reifen jünger als 6 Jahre.
  • Reifenindex mindestens "L" (120 km/h).
  • Gebremste Anhänger benötigen hydraulische Stoßdämpfer.
  • Zugfahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein.

Tipp: Die Eignung wird oft schon im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) oder der CoC des Anhängers vermerkt. Falls nicht, hilft ein kurzer Check beim TÜV.

Checkliste: Zulassung

Damit auf der Behörde alles glatt läuft, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • 1
    FahrzeugpapiereZulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) & CoC-Papier (bei Neufahrzeugen).
  • 2
    Versicherung (eVB)Elektronische Versicherungsbestätigung speziell für Anhänger.
  • 3
    Hauptuntersuchung (HU)Gültiger Prüfbericht (entfällt bei Neufahrzeugen < 3 Jahre).
  • 4
    SEPA-MandatFür die Kfz-Steuer (ca. 7,46 € pro 200kg Gewicht).

Häufige Fragen (FAQ)

Muss jeder Anhänger zugelassen werden?
Grundsätzlich ja. Jeder Anhänger im öffentlichen Straßenverkehr benötigt ein eigenes Kennzeichen und eine Zulassung. Ausnahmen sind spezielle land- und forstwirtschaftliche Anhänger (bis 25 km/h) oder Sportgeräteanhänger, die zulassungsfrei sein können, aber dennoch ein Kennzeichen (grün oder Folgekennzeichen) führen müssen.
Was ist ein Folgekennzeichen (Wiederholungskennzeichen)?
Ein Folgekennzeichen ist ein ungestempeltes Schild (ohne Plaketten), das die gleiche Nummer wie das Zugfahrzeug trägt. Es wird z.B. an Fahrradträgern verwendet, die das hintere Kennzeichen verdecken, oder an zulassungsfreien landwirtschaftlichen Anhängern.
Brauche ich für einen Wohnwagen ein extra Kennzeichen?
Ja. Wohnwagen sind reguläre Anhänger und benötigen ein eigenes, schwarzes Kennzeichen, eine Versicherung (Haftpflicht) und eine gültige Hauptuntersuchung.
Welche Größe hat ein Anhängerkennzeichen?
Der Standard ist das einzeilige Euro-Format (520 x 110 mm), identisch zum PKW. Bauartbedingt (z.B. bei US-Importen oder speziellen Heckklappen) kann auch ein zweizeiliges Schild (340 x 200 mm) genehmigt werden.
Wie bekomme ich die 100 km/h Zulassung?
Sie benötigen eine Bestätigung vom Prüfer (TÜV/DEKRA), dass der Anhänger technisch geeignet ist (Reifen, Stoßdämpfer, Bremse). Mit dieser Bestätigung erhalten Sie bei der Zulassungsstelle die gesiegelte '100'-Plakette für das Heck.
Wie überführe ich einen abgemeldeten Anhänger zum TÜV?
Sie können vorab das Kennzeichen reservieren und bei uns bestellen. Mit den ungestempelten Schildern und einer eVB-Nummer der Versicherung dürfen Sie innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks zur HU und zur Zulassung fahren (§ 10 FZV).