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Traktor-Kennzeichen online bestellen

Ob steuerbefreite LOF-Zulassung (Grün), reguläres Schwarzes Kennzeichen oder H-Kennzeichen für Oldtimer-Schlepper. Wir liefern DIN-zertifizierte Qualität für Ihren Einsatz.

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Hinweis: Das Format ist standardmäßig zweizeilig (255x200mm), da Traktoren am Heck wenig Platz haben.

LOF-Zulassung (Grün)
H-Kennzeichen (Oldtimer)
Saison-Zeiträume

Grünes oder Schwarzes Kennzeichen?

Die Wahl des Kennzeichens hängt nicht vom Fahrzeugtyp, sondern vom Einsatzzweck ab. Hier sind die rechtlichen Unterschiede.

Steuerfrei (§ 3 KraftStG)

Grünes Kennzeichen (LOF)

Für Fahrzeuge, die ausschließlich in der Land- oder Forstwirtschaft (LOF) eingesetzt werden.

  • Steuerbefreiung: Gemäß § 3 Abs. 7 KraftStG.
  • Einsatzzweck: Nur für betriebliche LOF-Fahrten. Keine Privatfahrten erlaubt!
  • Arbeitsmaschinen: Auch für selbstfahrende Arbeitsmaschinen (mit Genehmigung).
Steuerpflichtig

Schwarzes Kennzeichen

Der Standard für gewerbliche Nutzung (Bau, Transport) oder private Hobby-Zwecke.

  • Keine Einschränkung: Darf privat, gewerblich und sonntags genutzt werden.
  • Steuerpflicht: Reguläre Kfz-Steuer basierend auf Gewicht und Schadstoffklasse.
  • Anhänger: Müssen separat zugelassen und versichert sein (schwarzes Folgekennzeichen reicht nicht).

Traktor-Wunschkennzeichen prüfen

Ob grün, schwarz oder H-Kennzeichen: Reservieren Sie Ihre Kombination vorab. Wir prägen das Schild passgenau für Ihre Zulassung.

Traktor-Kennzeichen reservieren

Optionen für Liebhaber & Saison

H

H-Kennzeichen (Oldtimer)

Für Traktoren, die älter als 30 Jahre sind und sich im Originalzustand befinden (Note 3 oder besser).

  • Steuer (Pauschal):191,73 € / Jahr
  • Umweltzone:Freie Fahrt
S

Saisonkennzeichen

Ideal, wenn der Schlepper nur zur Ernte oder im Sommer genutzt wird. Gültigkeit: 2 bis 11 Monate.

  • Vorteil:Kein An-/Abmelden
  • Ersparnis:Steuer/Versicherung anteilig
07

Sammler (Rote 07)

Ein Wechselkennzeichen für Sammlungen (bis zu 10 Fahrzeuge). Nur für Probefahrten, Überführungen oder Oldtimer-Treffen.

  • Nutzung:Kein Alltagsbetrieb!
  • TÜV:Nicht zwingend (Eigenverantw.)

Zulassung: Das wird benötigt

Egal ob grün oder schwarz – der Weg führt zur Zulassungsstelle. Folgende Unterlagen sollten Sie bereithalten, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren:

  • 1Fahrzeugbrief & Schein (Zulassungsbescheinigung I & II)
  • 2eVB-Nummer (Elektronische Versicherungsbestätigung)
  • 3Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • 4TÜV-Bericht (Gültige Hauptuntersuchung)
  • 5SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer (auch bei Befreiung oft nötig)
  • !Nur für Grün: Antrag auf Steuerbefreiung (vom Zoll/Finanzamt)

Häufige Fragen (FAQ)

Was sind die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen?
Gemäß § 3 Abs. 7 KraftStG muss das Fahrzeug ausschließlich für land- und forstwirtschaftliche Zwecke (LOF) genutzt werden. Der Halter muss in der Regel einen entsprechenden Betrieb nachweisen (z.B. durch Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder Einheitswertbescheid).
Was kostet die Steuer beim Traktor-Oldtimer (H-Kennzeichen)?
Für Traktoren mit H-Kennzeichen gilt eine pauschale Kfz-Steuer von 191,73 Euro pro Jahr. Dies ist unabhängig vom Hubraum oder Gewicht des Schleppers. Das Fahrzeug muss dafür mindestens 30 Jahre alt sein.
Darf ich mit grünem Kennzeichen privat fahren?
Nein. Jede Fahrt, die nicht dem landwirtschaftlichen Zweck dient (z.B. Fahrt zum Oldtimer-Treffen, Umzugshilfe, Sonntagsausflug), ist mit grünem Kennzeichen unzulässig und gilt als Steuerhinterziehung.
Kann ich ein Saisonkennzeichen für den Traktor nutzen?
Ja, das ist möglich und spart Steuern und Versicherung, wenn der Traktor nicht ganzjährig gebraucht wird. Der Zeitraum (mind. 2, max. 11 Monate) wird auf das Schild geprägt.
Was ist das rote 07er Kennzeichen für Traktoren?
Das rote 07er Kennzeichen ist ein Wechselkennzeichen speziell für Sammler von Oldtimern. Es kann für mehrere Fahrzeuge (bis zu 10) verwendet werden. Allerdings sind Fahrten streng limitiert auf Probefahrten und Veranstaltungen.
Wie beantrage ich die Steuerbefreiung nachträglich?
Wenn Sie bereits ein schwarzes Kennzeichen haben, können Sie einen Antrag auf Steuerbefreiung beim zuständigen Hauptzollamt stellen. Wird dieser bewilligt, müssen Sie zur Zulassungsstelle, um die Kennzeichen auf 'Grün' ändern zu lassen.