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Leichtkraftrad-Kennzeichen online bestellen

Das verkleinerte Sonderformat (255 x 130 mm) exklusiv für 125er Maschinen. Zweizeilig, steuerfrei und amtlich anerkannt.

Kennzeichen bestellen

Kennzeichen eingeben und bestellen.

Hinweis: Spezielles Format für Fahrzeuge bis 125ccm / 11kW (max. 255x130mm).

Amtliches Maß 255x130mm
Steuerbefreit fahren
Versand in 24h

Wer darf dieses Kennzeichen führen?

Nicht jedes Zweirad darf das verkleinerte Schild tragen. Es ist exklusiv für eine bestimmte Fahrzeugklasse reserviert.

🏍️

Fahrzeugklasse

Hubraum: 50 bis 125 ccm.
Leistung: Maximal 11 kW (15 PS).
Führerschein: Klasse A1 (ab 16 Jahren).

📏

Sondermaß

Breite: Max. 255 mm.
Höhe: 130 mm.
Kleiner als normale Motorradschilder.

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Aufbau

Zweizeilig. Oben das Ortskürzel. Unten die Erkennungsnummer (max. 5 Zeichen in der unteren Zeile).

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Steuerfrei

Leichtkrafträder sind von der Kfz-Steuer befreit. Sie benötigen aber eine Zulassung und Versicherung.

Wunschkennzeichen für Ihre 125er prüfen

Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Initialen für Ihr Leichtkraftrad noch frei sind. Wir leiten Sie zur Reservierung und prägen das Schild im korrekten Format.

Leichtkraftrad-Kennzeichen reservieren

Besonderheit: Anlage 4 FZV

Das Leichtkraftrad-Kennzeichen nimmt eine Sonderrolle im deutschen Verkehrsrecht ein. Es ist kein Versicherungskennzeichen (wie beim Mofa), sondern ein echtes amtliches Kennzeichen, aber verkleinert.

Gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Anlage 4 ist dieses Format (255x130mm) exklusiv für Fahrzeuge reserviert, die:

  • Maximal 11 kW (15 PS) Leistung haben
  • Maximal 125 ccm Hubraum besitzen
  • Ein Leistungsgewicht von max. 0,1 kW/kg aufweisen

Wichtig: Sie dürfen dieses kleine Schild nicht an ein großes Motorrad (> 125ccm) schrauben, auch wenn es optisch besser aussieht. Dies führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und Bußgeldern. Umgekehrt dürfen Sie aber ein großes Motorradschild an eine 125er schrauben (was aber kaum jemand macht).

Vorschriften & Bußgelder

Wie bei allen amtlichen Kennzeichen gelten strenge Normen für Schriftart (FE-Schrift), Größe und Anbringung.

  • Falsche Maße / nicht genormt:10 € Verwarnung
  • Falscher Anbringungswinkel:10 € Verwarnung
  • Abgedecktes Kennzeichen (Folie):65 € Bußgeld
  • Fahren ohne Kennzeichen:60 € Bußgeld

Toleranzen beim Druck

Gesetzlich sind nur minimale Abweichungen erlaubt (max. 1mm Schrifthöhe). Unsere Schilder werden präzise nach DIN-Norm geprägt, sodass Sie bei der Zulassung garantiert keine Probleme bekommen.

Häufige Fragen (FAQ)

Welche Fahrzeuge brauchen ein Leichtkraftrad-Kennzeichen?
Es ist vorgesehen für Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm aber höchstens 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS). Dies entspricht der Führerscheinklasse A1 oder der Erweiterung B196.
Welche Maße hat ein Leichtkraftrad-Kennzeichen?
Das gesetzlich vorgeschriebene Maß beträgt maximal 255 mm Breite und 130 mm Höhe. Es ist damit deutlich kompakter als das normale Motorradkennzeichen (min. 180x200 mm). Die Schrift ist verkleinert, um auf zwei Zeilen Platz zu finden.
Kann ich ein Leichtkraftrad-Kennzeichen als Wunschkennzeichen reservieren?
Ja. Auch für Leichtkrafträder können Sie vorab bei Ihrer Zulassungsstelle eine bestimmte Kombination reservieren. Bitte beachten Sie, dass insgesamt maximal 8 Zeichen (Ort + Buchstaben + Zahlen) auf das Schild passen.
Sind 125er steuerfrei?
Ja, Leichtkrafträder sind in Deutschland generell von der Kfz-Steuer befreit. Sie müssen aber dennoch bei der Zulassungsstelle angemeldet werden und erhalten ein amtliches Kennzeichen (kein Versicherungskennzeichen wie Mofas!).
Kann ich ein Saisonkennzeichen für mein Leichtkraftrad nehmen?
Ja, das ist möglich. Der Saisonzeitraum (z.B. 04-10) wird dann am rechten Rand eingeprägt. Da keine Steuern anfallen, spart man hier 'nur' bei der Versicherung.
Darf ich das kleine Schild an mein großes Motorrad schrauben?
Nein! Das verkleinerte zweizeilige Kennzeichen ist exklusiv für Leichtkrafträder und Traktoren reserviert. An einem normalen Motorrad ist es unzulässig und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.