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Leichtkraftrad-Kennzeichen online bestellen

Das amtlich verkleinerte Sonderformat (255 x 130 mm) exklusiv für 125er Maschinen, Roller und Scooter. Zweizeilig, steuerfrei unterwegs und nach DIN-Norm zertifiziert.

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Hinweis: Spezielles Format für Fahrzeuge bis 125ccm / 11kW (max. 255x130mm).

Amtliches Maß 255x130mm
Für 125er & E-Scooter (11kW)
4,8/5
Trend 2026

Der Boom der 125er & E-Roller

Dank der Führerschein-Erweiterung B196 dürfen Autofahrer völlig unkompliziert Leichtkrafträder bis 11 kW (15 PS) fahren. Das hat zu einem gewaltigen Boom geführt – besonders bei wendigen, abgasfreien E-Scootern für die Stadt.

Gut zu wissen: Für diese Fahrzeuge zahlen Sie keine Kfz-Steuer. Und wenn Sie sich ein E-Kennzeichen im verkleinerten Format prägen lassen, parken Sie in vielen Innenstädten sogar kostenlos! Nutzen Sie am besten die digitale i-Kfz Zulassung, um mit Ihrem neuen Roller sofort durchstarten zu können.

Wer darf dieses Kennzeichen führen?

Nicht jedes Zweirad darf das verkleinerte Schild tragen. Es ist laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) exklusiv für eine bestimmte Fahrzeugklasse reserviert.

🏍️

Fahrzeugklasse

Hubraum: 50 bis 125 ccm.
Leistung: Maximal 11 kW (15 PS).
Klasse: L3e-A1.

📏

Sondermaß

Breite: Max. 255 mm.
Höhe: 130 mm.
Deutlich kleiner als normale Motorradschilder.

📝

Aufbau

Zweizeilig geprägt. Oben das Ortskürzel. Unten die Erkennungsnummer (max. 5 Zeichen in der unteren Zeile).

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Steuerfrei

Leichtkrafträder sind komplett von der Kfz-Steuer befreit. Sie benötigen lediglich eine Zulassung und die Versicherung.

Wunschkennzeichen für Ihre 125er prüfen

Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Initialen für Ihr Leichtkraftrad noch frei sind. Wir leiten Sie zur Reservierung und prägen das Schild im korrekten Sonderformat.

Verfügbarkeit prüfen & reservieren

Die Besonderheit: Anlage 4 FZV

Das Leichtkraftrad-Kennzeichen nimmt eine absolute Sonderrolle im deutschen Verkehrsrecht ein. Es ist kein kleines Versicherungskennzeichen (wie man es von 50er Rollern oder Mofas kennt, das man jährlich wechseln muss), sondern ein reguläres amtliches Kfz-Kennzeichen – nur eben verkleinert.

Gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Anlage 4 ist dieses verkleinerte Format (255x130mm) exklusiv für Fahrzeuge reserviert, die ein Leistungsgewicht von maximal 0,1 kW/kg aufweisen und 11 kW Leistung nicht überschreiten.

Wichtig: Sie dürfen dieses kleine Schild nicht an ein großes, schweres Motorrad (über 125ccm) schrauben, nur weil es am Heck optisch sportlicher aussieht. Dies führt zum sofortigen Erlöschen der Betriebserlaubnis und massiven Bußgeldern. Umgekehrt dürfen Sie aber ein großes Motorradschild (180x200mm) an eine 125er montieren – was in der Praxis allerdings fast nie gemacht wird.

Kombinationen & Vorschriften

Auch ein Leichtkraftrad-Kennzeichen kann mit nützlichen Zusätzen versehen werden. Beliebt ist das Saisonkennzeichen, um in den Wintermonaten bei der Versicherung zu sparen. Bei elektrischen 11kW-Rollern ist der E-Zusatz extrem begehrt. Beachten Sie, dass in der unteren Zeile dann noch weniger Platz für Ihre Wunschnummer bleibt.

Bußgelder rund ums Kennzeichen

  • Falsche Maße / nicht genormt montiert:10 € Verwarnung
  • Winkel über 30° nach oben geneigt:10 € Verwarnung
  • Abgedecktes Kennzeichen (Folie/Schmutz):65 € Bußgeld
  • Fahren ganz ohne Kennzeichen:60 € Bußgeld

Präzision & Toleranzen

Gesetzlich sind nur minimale Abweichungen (z.B. max. 1mm Schrifthöhe) beim Prägen erlaubt. Unsere Schilder werden absolut präzise nach strenger DIN-Norm mit verkleinerter FE-Schrift geprägt, sodass Sie bei der Zulassungsstelle garantiert keine Probleme bekommen.

Häufige Fragen (FAQ) zur 125er Zulassung

Welche Fahrzeuge brauchen ein Leichtkraftrad-Kennzeichen?
Es ist zwingend vorgesehen für Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm aber höchstens 125 ccm und einer Nennleistung von maximal 11 kW (15 PS). Dies entspricht der Führerscheinklasse A1 oder der beliebten Pkw-Erweiterung B196. Auch viele moderne E-Roller (11 kW) fallen in diese Kategorie.
Welche Maße hat ein Leichtkraftrad-Kennzeichen?
Das gesetzlich vorgeschriebene Maß beträgt maximal 255 mm Breite und 130 mm Höhe. Es ist damit deutlich kompakter als ein normales Motorradkennzeichen (min. 180x200 mm). Die FE-Schrift ist speziell verkleinert, um auf zwei Zeilen Platz zu finden.
Kann ich ein Leichtkraftrad-Kennzeichen online über i-Kfz zulassen?
Ja! Wenn Ihr Fahrzeug über die entsprechenden Papiere mit verdeckten Sicherheitscodes verfügt, können Sie Ihr Leichtkraftrad dank i-Kfz Stufe 4 bequem digital anmelden. Nach Abschluss erhalten Sie einen digitalen Nachweis und können mit unseren ungestempelten Schildern sofort für bis zu 10 Tage losfahren.
Sind 125er Leichtkrafträder wirklich komplett steuerfrei?
Ja, Leichtkrafträder bis 125 ccm und 11 kW sind in Deutschland generell von der Kfz-Steuer befreit. Sie müssen aber dennoch bei der Zulassungsstelle angemeldet werden und erhalten ein amtliches Kennzeichen (bitte nicht mit dem kleinen Versicherungskennzeichen für 50er Mofas verwechseln!).
Kann ich ein Leichtkraftrad-Kennzeichen als Wunschkennzeichen reservieren?
Ja. Auch für 125er können Sie vorab bei Ihrer Zulassungsstelle eine Wunschkombination reservieren. Bitte beachten Sie, dass insgesamt maximal 8 Zeichen (Ort + Buchstaben + Zahlen) auf das Schild passen.
Bekomme ich für meinen Elektro-Roller (125er-Klasse) ein E-Kennzeichen?
Ja. Wenn Ihr E-Roller die Voraussetzungen erfüllt (z.B. 11 kW Leistung, als Leichtkraftrad eingestuft), können Sie das Kennzeichen mit dem Zusatz 'E' am Ende prägen lassen. Dadurch genießen Sie in vielen Städten Vorteile wie die kostenlose Nutzung von Parkplätzen.
Darf ich das kleine Schild an mein großes Motorrad schrauben?
Nein! Das verkleinerte zweizeilige Kennzeichen ist exklusiv für Leichtkrafträder und bestimmte Zugmaschinen (Traktoren) reserviert. An einem normalen Motorrad (> 125 ccm) ist es unzulässig und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.