Leichtkraftrad-Kennzeichen online bestellen
Das amtlich verkleinerte Sonderformat (255 x 130 mm) exklusiv für 125er Maschinen, Roller und Scooter. Zweizeilig, steuerfrei unterwegs und nach DIN-Norm zertifiziert.
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Hinweis: Spezielles Format für Fahrzeuge bis 125ccm / 11kW (max. 255x130mm).
Der Boom der 125er & E-Roller
Dank der Führerschein-Erweiterung B196 dürfen Autofahrer völlig unkompliziert Leichtkrafträder bis 11 kW (15 PS) fahren. Das hat zu einem gewaltigen Boom geführt – besonders bei wendigen, abgasfreien E-Scootern für die Stadt.
Gut zu wissen: Für diese Fahrzeuge zahlen Sie keine Kfz-Steuer. Und wenn Sie sich ein E-Kennzeichen im verkleinerten Format prägen lassen, parken Sie in vielen Innenstädten sogar kostenlos! Nutzen Sie am besten die digitale i-Kfz Zulassung, um mit Ihrem neuen Roller sofort durchstarten zu können.
Wer darf dieses Kennzeichen führen?
Nicht jedes Zweirad darf das verkleinerte Schild tragen. Es ist laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) exklusiv für eine bestimmte Fahrzeugklasse reserviert.
Fahrzeugklasse
Hubraum: 50 bis 125 ccm.
Leistung: Maximal 11 kW (15 PS).
Klasse: L3e-A1.
Aufbau
Zweizeilig geprägt. Oben das Ortskürzel. Unten die Erkennungsnummer (max. 5 Zeichen in der unteren Zeile).
Steuerfrei
Leichtkrafträder sind komplett von der Kfz-Steuer befreit. Sie benötigen lediglich eine Zulassung und die Versicherung.
Wunschkennzeichen für Ihre 125er prüfen
Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Initialen für Ihr Leichtkraftrad noch frei sind. Wir leiten Sie zur Reservierung und prägen das Schild im korrekten Sonderformat.
Verfügbarkeit prüfen & reservierenDie Besonderheit: Anlage 4 FZV
Das Leichtkraftrad-Kennzeichen nimmt eine absolute Sonderrolle im deutschen Verkehrsrecht ein. Es ist kein kleines Versicherungskennzeichen (wie man es von 50er Rollern oder Mofas kennt, das man jährlich wechseln muss), sondern ein reguläres amtliches Kfz-Kennzeichen – nur eben verkleinert.
Gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Anlage 4 ist dieses verkleinerte Format (255x130mm) exklusiv für Fahrzeuge reserviert, die ein Leistungsgewicht von maximal 0,1 kW/kg aufweisen und 11 kW Leistung nicht überschreiten.
Wichtig: Sie dürfen dieses kleine Schild nicht an ein großes, schweres Motorrad (über 125ccm) schrauben, nur weil es am Heck optisch sportlicher aussieht. Dies führt zum sofortigen Erlöschen der Betriebserlaubnis und massiven Bußgeldern. Umgekehrt dürfen Sie aber ein großes Motorradschild (180x200mm) an eine 125er montieren – was in der Praxis allerdings fast nie gemacht wird.
Kombinationen & Vorschriften
Auch ein Leichtkraftrad-Kennzeichen kann mit nützlichen Zusätzen versehen werden. Beliebt ist das Saisonkennzeichen, um in den Wintermonaten bei der Versicherung zu sparen. Bei elektrischen 11kW-Rollern ist der E-Zusatz extrem begehrt. Beachten Sie, dass in der unteren Zeile dann noch weniger Platz für Ihre Wunschnummer bleibt.
Bußgelder rund ums Kennzeichen
- Falsche Maße / nicht genormt montiert:10 € Verwarnung
- Winkel über 30° nach oben geneigt:10 € Verwarnung
- Abgedecktes Kennzeichen (Folie/Schmutz):65 € Bußgeld
- Fahren ganz ohne Kennzeichen:60 € Bußgeld
Präzision & Toleranzen
Gesetzlich sind nur minimale Abweichungen (z.B. max. 1mm Schrifthöhe) beim Prägen erlaubt. Unsere Schilder werden absolut präzise nach strenger DIN-Norm mit verkleinerter FE-Schrift geprägt, sodass Sie bei der Zulassungsstelle garantiert keine Probleme bekommen.