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Grünes Kennzeichen online bestellen

Steuerbefreit unterwegs: Das grüne Kennzeichen für Landwirtschaft, Sportanhänger und Hilfsorganisationen. Bestellen Sie hier Ihre zertifizierten Schilder mit grüner Prägung.

Kennzeichen bestellen

Kennzeichen eingeben und bestellen.

Hinweis: Die Schrift und der Rand werden automatisch in RAL-Grün geprägt.

Offizielle grüne Prägung
100% Steuerbefreit
DIN-Zertifiziert

Wer darf ein grünes Kennzeichen führen?

Die grüne Schrift signalisiert: Dieses Fahrzeug ist von der Kfz-Steuer befreit. Die Zuteilung ist streng an den Einsatzzweck gebunden (§ 3 KraftStG).

🚜

Land & Forst

Zugmaschinen (Traktoren), Sonderfahrzeuge und Anhänger, die ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden.

🐎

Sport & Tiere

Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten (Boote, Segelflieger) oder Tieren für Sportzwecke (Pferdeanhänger, Hundetransport).

🚑

Hilfsdienste

Einsatzfahrzeuge von anerkannten Hilfsorganisationen, Katastrophenschutz, Feuerwehr oder Rettungsdiensten.

🏗️

Arbeitsmaschinen

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Mobilkräne, Bagger) und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h.

Oder gleich ein grünes Wunschkennzeichen reservieren?

Sichern Sie sich Ihre persönliche Kombination für Ihren Traktor oder Anhänger. Wir leiten Sie zur Reservierung und Sie erhalten die passenden grünen Schilder.

Grünes Wunschkennzeichen reservieren

Der Weg zum grünen Kennzeichen

Das grüne Kennzeichen erhalten Sie nicht automatisch bei der Zulassung. Es erfordert einen vorgelagerten bürokratischen Schritt.

  1. Antrag beim Hauptzollamt/Finanzamt: Sie müssen einen Antrag auf Steuerbefreiung stellen und nachweisen, dass das Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt.
  2. Bestätigung: Wenn der Antrag bewilligt wird, erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Zulassungsstelle.
  3. Zulassung: Mit der Bestätigung gehen Sie zur Zulassungsstelle. Dort wird das Fahrzeug zugelassen und das grüne Kennzeichen zugeteilt.

Strenge Zweckbindung (Achtung!)

Die Steuerbefreiung gilt nur solange, wie das Fahrzeug für den genehmigten Zweck genutzt wird.

Vorsicht Steuerhinterziehung: Wer seinen Pferdeanhänger (grünes Kennzeichen) für einen privaten Möbel-Umzug nutzt, begeht eine Straftat (widerrechtliche Benutzung). Gleiches gilt, wenn der Bauer mit dem Traktor am Sonntag zum Brötchenholen fährt.

Besonderheit: Sportanhänger

Anhänger für Sportzwecke (Boote, Pferde, Segelflugzeuge) nehmen eine Sonderstellung ein.

  • Zulassungsfrei: Sie führen zwar ein grünes Kennzeichen, gelten aber oft als zulassungsfrei. Sie erhalten keinen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II), sondern eine Betriebserlaubnis.
  • Versicherung: Da sie zulassungsfrei sind, besteht keine Pflicht zur eigenen Haftpflichtversicherung (sie sind über das Zugfahrzeug versichert, wenn angekoppelt).
  • !Empfehlung: Versichern Sie den Anhänger trotzdem! Rollt der abgekoppelte Anhänger weg und verursacht einen Schaden, haften Sie privat, wenn keine eigene Anhänger-Haftpflicht besteht.

Was ist nicht grün?

Folgende Fahrzeuge sind zwar oft steuerbefreit, erhalten aber KEIN grünes Kennzeichen (sondern ein schwarzes):

  • Leichtkrafträder (125er)
  • Kleinkrafträder
  • Fahrzeuge von Schwerbehinderten (Steuerbefreiung personenbezogen)
  • Behördenfahrzeuge

Häufige Fragen (FAQ)

Welche Fahrzeuge sind für ein grünes Kennzeichen berechtigt?
Berechtigt sind Fahrzeuge, die laut § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz von der Steuer befreit sind. Dazu zählen Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft (Traktoren, Anhänger), Spezialanhänger für Sportgeräte (Pferde, Boote, Segelflieger), Fahrzeuge von Hilfsorganisationen sowie Arbeitsmaschinen und Reinigungsfahrzeuge.
Was bedeutet die grüne Schriftfarbe auf dem Kennzeichen?
Die grüne Schrift (und der grüne Rand) ist das offizielle optische Merkmal für die Steuerbefreiung. Es signalisiert Polizei und Zoll sofort, dass für dieses Fahrzeug keine Kfz-Steuer entrichtet wird und es streng an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden ist.
Welche Unterlagen brauche ich für die Beantragung?
Neben den Standardunterlagen (eVB-Nummer, Ausweis, Fahrzeugpapiere, HU-Bericht) benötigen Sie zwingend die Bestätigung über die Steuerbefreiung vom Hauptzollamt oder Finanzamt. Ohne diesen schriftlichen Nachweis darf die Zulassungsstelle keine grünen Kennzeichen ausgeben.
Welchen finanziellen Vorteil bietet das grüne Kennzeichen?
Sie zahlen 0,00 € Kfz-Steuer. Zudem sind viele Anhänger mit grünem Kennzeichen zulassungsfrei, was oft auch die Versicherungspflicht aufhebt (wobei eine freiwillige Haftpflicht dringend empfohlen wird). Sie sparen also erhebliche laufende Unterhaltskosten.
Sind Anhänger mit grünem Kennzeichen immer zulassungsfrei?
Häufig ja (z.B. Sportanhänger, Anhänger für Arbeitsmaschinen), aber nicht immer. Wenn der Anhänger zulassungsfrei ist, führt er ein eigenes grünes Kennzeichen, benötigt aber keine eigene Zulassungsbescheinigung Teil II (Brief), sondern nur eine Betriebserlaubnis.
Was passiert bei einem Halterwechsel?
Da die Steuerbefreiung oft objektbezogen ist (an den Zweck des Fahrzeugs gebunden, z.B. 'Anhänger für Sportzwecke'), bleibt die Befreiung meist auch beim neuen Halter bestehen, sofern dieser den Zweck nicht ändert. Das Kennzeichen muss aber auf den neuen Halter umgeschrieben werden.
Darf ich das Fahrzeug privat nutzen?
Nein. Eine private Nutzung (z.B. Umzug mit Pferdeanhänger, Sonntagsfahrt mit Traktor) ist verboten, da die Steuerbefreiung zweckgebunden ist. Dies gilt als Steuerhinterziehung und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.