Grünes Kennzeichen online bestellen
Steuerbefreit unterwegs: Das grüne Kennzeichen für Landwirtschaft, Sportanhänger und Hilfsorganisationen. Bestellen Sie hier Ihre zertifizierten Schilder mit grüner Prägung.
Kennzeichen bestellen
Kennzeichen eingeben und bestellen.
Hinweis: Die Schrift und der Rand werden automatisch in RAL-Grün geprägt.
Wer darf ein grünes Kennzeichen führen?
Die grüne Schrift signalisiert: Dieses Fahrzeug ist von der Kfz-Steuer befreit. Die Zuteilung ist streng an den Einsatzzweck gebunden (§ 3 KraftStG).
Land & Forst
Zugmaschinen (Traktoren), Sonderfahrzeuge und Anhänger, die ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden.
Sport & Tiere
Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten (Boote, Segelflieger) oder Tieren für Sportzwecke (Pferdeanhänger, Hundetransport).
Hilfsdienste
Einsatzfahrzeuge von anerkannten Hilfsorganisationen, Katastrophenschutz, Feuerwehr oder Rettungsdiensten.
Arbeitsmaschinen
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Mobilkräne, Bagger) und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h.
Oder gleich ein grünes Wunschkennzeichen reservieren?
Sichern Sie sich Ihre persönliche Kombination für Ihren Traktor oder Anhänger. Wir leiten Sie zur Reservierung und Sie erhalten die passenden grünen Schilder.
Grünes Wunschkennzeichen reservierenDer Weg zum grünen Kennzeichen
Das grüne Kennzeichen erhalten Sie nicht automatisch bei der Zulassung. Es erfordert einen vorgelagerten bürokratischen Schritt.
- Antrag beim Hauptzollamt/Finanzamt: Sie müssen einen Antrag auf Steuerbefreiung stellen und nachweisen, dass das Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt.
- Bestätigung: Wenn der Antrag bewilligt wird, erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Zulassungsstelle.
- Zulassung: Mit der Bestätigung gehen Sie zur Zulassungsstelle. Dort wird das Fahrzeug zugelassen und das grüne Kennzeichen zugeteilt.
Strenge Zweckbindung (Achtung!)
Die Steuerbefreiung gilt nur solange, wie das Fahrzeug für den genehmigten Zweck genutzt wird.
Vorsicht Steuerhinterziehung: Wer seinen Pferdeanhänger (grünes Kennzeichen) für einen privaten Möbel-Umzug nutzt, begeht eine Straftat (widerrechtliche Benutzung). Gleiches gilt, wenn der Bauer mit dem Traktor am Sonntag zum Brötchenholen fährt.
Besonderheit: Sportanhänger
Anhänger für Sportzwecke (Boote, Pferde, Segelflugzeuge) nehmen eine Sonderstellung ein.
- ✓Zulassungsfrei: Sie führen zwar ein grünes Kennzeichen, gelten aber oft als zulassungsfrei. Sie erhalten keinen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II), sondern eine Betriebserlaubnis.
- ✓Versicherung: Da sie zulassungsfrei sind, besteht keine Pflicht zur eigenen Haftpflichtversicherung (sie sind über das Zugfahrzeug versichert, wenn angekoppelt).
- !Empfehlung: Versichern Sie den Anhänger trotzdem! Rollt der abgekoppelte Anhänger weg und verursacht einen Schaden, haften Sie privat, wenn keine eigene Anhänger-Haftpflicht besteht.
Was ist nicht grün?
Folgende Fahrzeuge sind zwar oft steuerbefreit, erhalten aber KEIN grünes Kennzeichen (sondern ein schwarzes):
- Leichtkrafträder (125er)
- Kleinkrafträder
- Fahrzeuge von Schwerbehinderten (Steuerbefreiung personenbezogen)
- Behördenfahrzeuge