KENNZEICHENSTAR

Fahren ohne Kennzeichen: Strafen, Kosten & Ausnahmen

Aktualisiert: 11. Februar 2026
Lesezeit: ca. 3 Min.
Fahren ohne Kennzeichen: Strafen, Kosten & Ausnahmen

Das Kennzeichen fehlt, wurde gestohlen oder ist nach einem leichten Rempler abgefallen? Wer jetzt aus Bequemlichkeit einfach weiterfährt, riskiert nicht nur ein saftiges Bußgeld, sondern unter Umständen sogar ein Strafverfahren. Wir klären auf, was 2026 erlaubt ist – und was Sie unbedingt vermeiden sollten.

Ist Fahren ohne Kennzeichen überhaupt erlaubt?

Die Antwort ist kurz und knapp: Nein. Es ist in Deutschland grundsätzlich strengstens verboten, ein Kraftfahrzeug ohne gültige, fest angebrachte Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen.

Szenario A: Das Fahrzeug ist zugelassen (Ordnungswidrigkeit)

Ist Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß angemeldet, versichert und versteuert, aber die Schilder fehlen lediglich (z.B. durch Verlust oder Diebstahl), begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

  • 👮 Strafe: In der Regel droht ein Bußgeld von 60 Euro.
  • ⚠️ Aber Vorsicht: Werden Sie wiederholt erwischt, kann die Behörde von "Vorsatz" ausgehen. Dann drohen höhere Strafen und Punkte in Flensburg.

Direkt Kennzeichen prüfen

Kennzeichen bestellen

Kennzeichen eingeben und bestellen.

Szenario B: Das Fahrzeug ist NICHT zugelassen (Straftat!)

Viel dramatischer ist die Lage, wenn das Fahrzeug gar nicht zugelassen ist. Wer einen unangemeldeten Wagen ohne Kennzeichen bewegt, begeht gleich mehrere gravierende Verstöße:

❌ Achtung Straftat:

Wer ohne Zulassung fährt, verstößt meist auch gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Kraftfahrzeugsteuergesetz. Das ist kein Kavaliersdelikt mehr! Es drohen empfindliche Geldstrafen (oft ein Monatsgehalt oder mehr), Punkte in Flensburg und im Extremfall sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.

Die wichtige Ausnahme: Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen

Es gibt eine wichtige Ausnahme im Gesetz (§ 10 Abs. 4 FZV), die Fahrten zur Zulassungsstelle oder zur Hauptuntersuchung (TÜV) erleichtert. Diese Regelung ist besonders wertvoll, wenn Sie ein Fahrzeug neu anmelden möchten oder den digitalen Zulassungsbescheid (i-Kfz) gerade erst erhalten haben.

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, dürfen mit ungestempelten Schildern (also ohne TÜV- und Länder-Plakette) durchgeführt werden, WENN:

  • Die Fahrt innerhalb Ihres Zulassungsbezirks oder in einem direkt angrenzenden Bezirk stattfindet.
  • Die eVB-Nummer (Versicherung) diese Fahrten vorab explizit abdeckt.
  • Die Schilder, die der Behörde zugeteilt oder von ihr reserviert wurden, fest am Fahrzeug montiert sind (nicht hinter der Scheibe!).

Sonderfall: E-Scooter & Mopeds

Auch für kleine Fahrzeuge gilt die strikte Kennzeichenpflicht. Mofas, Mopeds und kleine E-Scooter benötigen zwar keine große Behörden-Zulassung, aber ein Versicherungskennzeichen (den kleinen Blech- oder Aufkleber-Code).

Fehlt dieses kleine Schild, besteht der sofortige Verdacht, dass keine Haftpflichtversicherung vorliegt. Die Folge: Eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie gehe ich vor, wenn mein Kennzeichen gestohlen wurde?
Melden Sie den Diebstahl sofort der Polizei! Sie erhalten eine Bescheinigung (Diebstahlanzeige), die Sie bei der Zulassungsstelle vorlegen müssen. Das Fahrzeug darf erst wieder bewegt werden, wenn neue Schilder (mit neuer Erkennungsnummer!) angebracht sind.
Was, wenn mein Kennzeichen nicht mehr lesbar ist?
Ein unleserliches Nummernschild ist eine Ordnungswidrigkeit. Sie sollten es zeitnah ersetzen lassen. Hierbei können Sie Ihre alte Kombination behalten, benötigen aber neue Bleche mit frischen Plaketten von der Behörde.
Kann ich mein Kennzeichen vorübergehend hinter die Windschutzscheibe legen?
Nein. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) schreibt eindeutig vor, dass Kennzeichen fest an der Außenseite angebracht sein müssen. Ein Hinterlegen hinter der Scheibe wird von der Polizei meist als 'Fahren ohne Kennzeichen' gewertet.
Darf ich ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle oder zum TÜV fahren?
Ja, aber nur unter strengen Auflagen (§ 10 FZV): Fahrten im Zulassungsbezirk (oder im direkt angrenzenden) sind mit ungestempelten Kennzeichen erlaubt, wenn die Fahrt vorab der Versicherung (über die eVB-Nummer) gemeldet wurde und die Schilder fest am Fahrzeug montiert sind.
KS

Redaktion KennzeichenStar

Unser Experten-Team recherchiert täglich die aktuellsten Gesetzesänderungen und Tipps rund um Kfz-Zulassung (z.B. i-Kfz) und das Kennzeichenrecht, damit Sie jederzeit rechtssicher und gut informiert unterwegs sind.

Wunschkennzeichen direkt sichern?

Sparen Sie Zeit auf der Behörde. Bestellen Sie Ihre nach DIN zertifizierten Kennzeichen einfach und sicher online bei uns.

Zur kostenlosen Reservierung