Seit der großen EU-Reform im Jahr 2005 heißen sie in Amtsdeutsch sperrig "Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II". Doch in den Köpfen der Autofahrer sind "Fahrzeugschein" und "Fahrzeugbrief" noch immer die gängigen, fest verankerten Begriffe.
Die Reform: Aus Alt mach EU-Neu
Im Oktober 2005 wurden die alten deutschen Fahrzeugpapiere radikal an EU-Standards angepasst. Das primäre Ziel war es, Fahrzeugkontrollen im grenzüberschreitenden europäischen Ausland zu vereinfachen und durch neue Sicherheitsmerkmale (wie Hologramme) internationale Fälscherbanden auszubremsen.
Der harte Vergleich: Teil 1 vs. Teil 2
Die wichtigste goldene Regel für jeden Fahrzeughalter lautet: Eines gehört ins Auto, das andere in den sicheren Tresor. Hier der direkte Vergleich der beiden Dokumente:
| Merkmal | Teil 1 (Der "Fahrzeugschein") | Teil 2 (Der "Fahrzeugbrief") |
|---|---|---|
| Zweck | Polizeilicher Ausweis des Autos | Nachweis der Verfügungsberechtigung |
| Aufbewahrung | Im Fahrzeug mitführen (Original!) | Zu Hause wegschließen (Tresor!) |
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Das Geheimnis der Sicherheitscodes (i-Kfz)
Wenn Sie Papiere besitzen, die nach 2015 (Teil 1) bzw. 2018 (Teil 2) ausgestellt wurden, befinden sich darauf verdeckte (silberne) Rubbelfelder. Diese Felder sind der Schlüssel zur digitalen Zulassung (i-Kfz).
Achtung: Nicht aus Neugier freirubbeln!
Sobald Sie den Code auf der Zulassungsbescheinigung freigelegt haben, verliert das Dokument sofort seine Gültigkeit für den Straßenverkehr. Legen Sie den Code erst frei, wenn Sie in der Maske der Online-Zulassung (zur Abmeldung oder Ummeldung) explizit dazu aufgefordert werden.
Die EU-Codes entschlüsselt: Was bedeutet C.1?
Um Sprachprobleme in der EU (z.B. bei einer Kontrolle in Spanien) zu vermeiden, stehen in den Feldern keine deutschen Begriffe mehr, sondern standardisierte Codes. Hier sind die wichtigsten Kürzel, die Sie kennen sollten:
- A: Das aktuelle amtliche Kennzeichen
- B: Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs
- C.1: Name und Vorname des Fahrzeughalters
- E: Fahrzeug-Identifizierungsnummer (die 17-stellige FIN)
- P.1: Hubraum in Kubikzentimetern (ccm)
- P.3: Verwendete Kraftstoffart (z.B. Benzin, Diesel, Elektro)
Achtung bei Reifen: Das oft vergessene COC-Papier
Ein großer Unterschied zu den alten Papieren sorgt bei Haltern und Polizei oft für Verwirrung: In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist meist nur noch eine einzige Standard-Reifengröße eingetragen, selbst wenn das Auto mit größeren Alufelgen ausgeliefert wurde.
Entwarnung bei Kontrollen:
Nur weil Ihre großen Sommerreifen nicht im Schein stehen, heißt das nicht, dass sie verboten sind! Alle vom Werk aus erlaubten Rad-Reifen-Kombinationen finden Sie im sogenannten COC-Papier (Certificate of Conformity). Führen Sie eine Kopie dieses COC-Papiers im Handschuhfach mit, um bei Kontrollen oder beim TÜV sofort nachweisen zu können, dass Sie die montierten Reifen fahren dürfen.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich den Fahrzeugschein (Teil 1) immer im Auto dabei haben?
Wo sollte ich den Fahrzeugbrief (Teil 2) aufbewahren?
Redaktion KennzeichenStar
Unser Experten-Team recherchiert täglich die aktuellsten Gesetzesänderungen und Tipps rund um Kfz-Zulassung (z.B. i-Kfz) und das Kennzeichenrecht, damit Sie jederzeit rechtssicher und gut informiert unterwegs sind.
