Zulassungsstellen in Baden-Württemberg
Übersicht aller 93 Straßenverkehrsämter und Zulassungsbehörden im Bundesland.
Aalen
Achern
Albstadt/Ebingen
Backnang
Bad Mergentheim
BadSäckingen
Bad Saulgau
Bad Waldsee
Baden-Baden
Balingen
Besigheim
Biberach
Böblingen
Bopfingen
Bretten
Bruchsal
Buchen
Bühl
Calw
Crailsheim
Donaueschingen
Ehingen
Ellwangen
Emmendingen
Esslingen a.Neckar
Ettlingen
Freiburg im Breisgau
Freiburg
Freudenstadt
Friedrichshafen
Gaggenau
Geislingen
Gerlingen
Göppingen
Hechingen
Heidelberg
Heidenheim (Brenz)
Heilbronn (Stadt)
Heilbronn (Land)
Herrenberg
Horb am Neckar
Karlsruhe (Stadt)
Karlsruhe (Land)
Kehl
Konstanz
Künzelsau
Lahr
Langenau
Leonberg
Leutkirch
Lörrach
Ludwigsburg
Mannheim
Mosbach
Mühlacker
Müllheim
Münsingen
Offenburg
Pforzheim Stadt
Pforzheim
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Rastatt
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Rheinfelden
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Rottweil
Schopfheim
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SchwäbischGmünd
SchwäbischHall
Sigmaringen
Singen
Sinsheim
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Tuttlingen
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Ulm
Ulm-Land
Vaihingen
Villingen-Schwenningen
Waiblingen
Waldshut
Wangen
Weinheim
Wertheim-Bestenheid
Wiesloch
Wolfach
Häufige Fragen zu Baden-Württemberg
Wie viele Zulassungsstellen gibt es in Baden-Württemberg?
In unserem aktuellen Verzeichnis führen wir 93 Zulassungsbehörden und Bürgerbüros für das Bundesland Baden-Württemberg. Diese sind für die Erstanmeldung, Ummeldung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen zuständig.
Benötige ich zwingend einen Termin vor Ort?
Ja, in nahezu allen Ämtern dieses Bundeslandes ist der spontane Besuch ohne vorherige Online-Terminreservierung nicht mehr möglich. Bitte nutzen Sie die auf den Detailseiten verlinkten Online-Terminvergaben der jeweiligen Behörde.
Kann ich den Behördengang durch die Online-Zulassung (i-Kfz) umgehen?
In den meisten Bezirken ja! Durch den Ausbau von i-Kfz (Stufe 4) können Sie Ihr Fahrzeug komplett digital von zu Hause aus zulassen. Sie benötigen dafür lediglich Papiere mit Sicherheitscodes. Der große Vorteil: Sie dürfen danach mit den bestellten, ungestempelten Schildern sofort für bis zu 10 Tage losfahren.
Darf ich mein Kennzeichen bei einem Umzug behalten?
Ja, die bundesweite Kennzeichenmitnahme ermöglicht es Ihnen, Ihr bisheriges Ortskürzel auch bei einem Umzug (egal ob innerhalb oder über die Grenzen des Bundeslandes hinaus) weiterzuführen. Eine formelle Ummeldung bei der neuen Behörde bleibt jedoch Pflicht.