Zulassungsstellen in Rheinland-Pfalz
Übersicht aller 63 Straßenverkehrsämter und Zulassungsbehörden im Bundesland.
Altenkirchen
Alzey-Worms
Andernach
Bad Dürkheim
Bad Ems
BadKreuznach (Kreis)
BadKreuznach (Stadt)
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Bernkastel-Kues
Wittlich
Bingen am Rhein
Birkenfeld
Bitburg
Bitburg-Prüm
Boppard
Cochem-Zell
Daun
Diez
Dudenhofen
Eisenberg
Frankenthal (Pfalz)
Germersheim
Hachenburg
Hermeskeil
Heßheim
Idar-Oberstein
Jünkerath
Kaiserslautern (Stadt)
Kaiserslautern
Kandel
Kirchen-Sieg
Kirchheimbolanden
Kirn
Koblenz (Stadt)
Koblenz
Mayen-Koblenz
Kusel
Lahnstein am Rhein
Landau in der Pfalz
Landstuhl
Ludwigshafen (Stadt)
Ludwigshafen
Mainz
Mayen
Montabaur
Morbach
Nastätten
Neustadt an der Weinstrasse
Neuwied (Land)
Neuwied (Stadt)
Oppenheim
Pirmasens (Stadt)
Pirmasens
Prüm
Rockenhausen
Saarburg
Simmern
Speyer
Trier
Westerburg
Worms
Zell
Zweibrücken
Häufige Fragen zu Rheinland-Pfalz
Wie viele Zulassungsstellen gibt es in Rheinland-Pfalz?
In unserem aktuellen Verzeichnis führen wir 63 Zulassungsbehörden und Bürgerbüros für das Bundesland Rheinland-Pfalz. Diese sind für die Erstanmeldung, Ummeldung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen zuständig.
Benötige ich zwingend einen Termin vor Ort?
Ja, in nahezu allen Ämtern dieses Bundeslandes ist der spontane Besuch ohne vorherige Online-Terminreservierung nicht mehr möglich. Bitte nutzen Sie die auf den Detailseiten verlinkten Online-Terminvergaben der jeweiligen Behörde.
Kann ich den Behördengang durch die Online-Zulassung (i-Kfz) umgehen?
In den meisten Bezirken ja! Durch den Ausbau von i-Kfz (Stufe 4) können Sie Ihr Fahrzeug komplett digital von zu Hause aus zulassen. Sie benötigen dafür lediglich Papiere mit Sicherheitscodes. Der große Vorteil: Sie dürfen danach mit den bestellten, ungestempelten Schildern sofort für bis zu 10 Tage losfahren.
Darf ich mein Kennzeichen bei einem Umzug behalten?
Ja, die bundesweite Kennzeichenmitnahme ermöglicht es Ihnen, Ihr bisheriges Ortskürzel auch bei einem Umzug (egal ob innerhalb oder über die Grenzen des Bundeslandes hinaus) weiterzuführen. Eine formelle Ummeldung bei der neuen Behörde bleibt jedoch Pflicht.