Zulassungsstellen in Niedersachsen
Übersicht aller 69 Straßenverkehrsämter und Zulassungsbehörden im Bundesland.
Alfeld (Leine)
Aschendorf
Aurich
Bad Fallingbostel
Baddeckenstedt
Bergen-Celle
Brake
Bramsche
Braunschweig
Bremervörde
Buchholz in der Nordheide
Buxtehude
Celle
Cloppenburg
Cuxhaven
Delmenhorst
Diepholz
Duderstadt
Einbeck
Emden
Fürstenau
Georgsmarienhütte
Gifhorn
Goslar
Göttingen (Land)
Göttingen (Stadt)
Hameln-Pyrmont
Hann.Münden
Hannover
Harsefeld
Helmstedt
Hildesheim
Holzminden
Jever
Leer
Lingen
Lüchow-Dannenberg
Lüneburg
Melle
Meppen
Nienburg an der Weser
Norden
Bentheim
Northeim
Oldenburg
Osnabrück (Kreis)
Osnabrück
Osterholz-Scharmbeck
Osterode am Harz
Peine
Rotenburg (Wümme)
Salzgitter
Soltau
Stade
Stadthagen
Uelzen
Uslar
Varel
Vechta
Verden
Wallenhorst
Westerstede
Wildeshausen
Wilhelmshaven
Winsen-Luhe
Wittmund
Wolfenbüttel
Wolfsburg
Zeven
Häufige Fragen zu Niedersachsen
Wie viele Zulassungsstellen gibt es in Niedersachsen?
In unserem aktuellen Verzeichnis führen wir 69 Zulassungsbehörden und Bürgerbüros für das Bundesland Niedersachsen. Diese sind für die Erstanmeldung, Ummeldung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen zuständig.
Benötige ich zwingend einen Termin vor Ort?
Ja, in nahezu allen Ämtern dieses Bundeslandes ist der spontane Besuch ohne vorherige Online-Terminreservierung nicht mehr möglich. Bitte nutzen Sie die auf den Detailseiten verlinkten Online-Terminvergaben der jeweiligen Behörde.
Kann ich den Behördengang durch die Online-Zulassung (i-Kfz) umgehen?
In den meisten Bezirken ja! Durch den Ausbau von i-Kfz (Stufe 4) können Sie Ihr Fahrzeug komplett digital von zu Hause aus zulassen. Sie benötigen dafür lediglich Papiere mit Sicherheitscodes. Der große Vorteil: Sie dürfen danach mit den bestellten, ungestempelten Schildern sofort für bis zu 10 Tage losfahren.
Darf ich mein Kennzeichen bei einem Umzug behalten?
Ja, die bundesweite Kennzeichenmitnahme ermöglicht es Ihnen, Ihr bisheriges Ortskürzel auch bei einem Umzug (egal ob innerhalb oder über die Grenzen des Bundeslandes hinaus) weiterzuführen. Eine formelle Ummeldung bei der neuen Behörde bleibt jedoch Pflicht.