Zulassungsstellen in Hessen
Übersicht aller 63 Straßenverkehrsämter und Zulassungsbehörden im Bundesland.
Alsfeld
Bad Arolsen
Bad Hersfeld
Bad Homburg
Bad Schwalbach
Bad Wildungen
Battenberg
Baunatal
Biedenkopf
Büdingen
Darmstadt
Darmstadt-Stadt
Dieburg
Dietzenbach
Erbach
Eschwege
Frankenberg
Frankfurt am Main
Friedberg
Fritzlar
Fulda
Gießen
Groß-Gerau
Groß-Umstadt
Hanau
Heppenheim
Herborn-Burg
Hofgeismar
Hofheim am Taunus
Homberg-Efze
Hünfeld
Idstein
Karben
Kassel
Kassel (Stadt)
Korbach
Langen
Lauterbach
Limburg
Limburg-Weilburg
Linsengericht
Marburg-Cappel
Melsungen
Mühlheim am Main
Nidda
Ober-Ramstadt
Offenbach (Stadt)
Pfungstadt
Darmstadt-Dieburg
Rothenburg ob der Tauber
Rüdesheim am Rhein
Rüsselsheim
Schlüchtern
Schwalmstadt
Seligenstadt
Usingen
Weilburg
Weiterstadt
Wetzlar
Wiesbaden (Polizei)
Wiesbaden-Schierstein
Witzenhausen
Wolfhagen
Häufige Fragen zu Hessen
Wie viele Zulassungsstellen gibt es in Hessen?
In unserem aktuellen Verzeichnis führen wir 63 Zulassungsbehörden und Bürgerbüros für das Bundesland Hessen. Diese sind für die Erstanmeldung, Ummeldung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen zuständig.
Benötige ich zwingend einen Termin vor Ort?
Ja, in nahezu allen Ämtern dieses Bundeslandes ist der spontane Besuch ohne vorherige Online-Terminreservierung nicht mehr möglich. Bitte nutzen Sie die auf den Detailseiten verlinkten Online-Terminvergaben der jeweiligen Behörde.
Kann ich den Behördengang durch die Online-Zulassung (i-Kfz) umgehen?
In den meisten Bezirken ja! Durch den Ausbau von i-Kfz (Stufe 4) können Sie Ihr Fahrzeug komplett digital von zu Hause aus zulassen. Sie benötigen dafür lediglich Papiere mit Sicherheitscodes. Der große Vorteil: Sie dürfen danach mit den bestellten, ungestempelten Schildern sofort für bis zu 10 Tage losfahren.
Darf ich mein Kennzeichen bei einem Umzug behalten?
Ja, die bundesweite Kennzeichenmitnahme ermöglicht es Ihnen, Ihr bisheriges Ortskürzel auch bei einem Umzug (egal ob innerhalb oder über die Grenzen des Bundeslandes hinaus) weiterzuführen. Eine formelle Ummeldung bei der neuen Behörde bleibt jedoch Pflicht.